Umwelt, Soziales und Unternehmensführung sind wichtige Kriterien, die aufgrund von neuen Richtlinien der EU in bestimmten Unternehmen bzw. in Betrieben ab 250 bzw. ab 500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingeführt werden müssen.
Diese Unternehmen müssen Kriterien in diesen Bereichen beachten und auch von ihren Zulieferern verlangen. Daher betrifft ESG alle Unternehmen.